Das Heizungsgesetz

Ab dem 1. Januar 2024 müssen in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für alle anderen Gebäude gelten großzügige Übergangsfristen und verschiedene technologische Möglichkeiten. Zudem gibt es eine umfangreiche Förderung, die stärker sozial ausgerichtet ist.

Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen – dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) – leitet die Bundesregierung den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ein. Spätestens ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verbindlich – eng gekoppelt an die Kommunale Wärmeplanung.

Ziel der Gesetzesnovelle ist es, die Wärmwende in Deutschland schneller voranzutreiben. Denn noch immer werden hierzulande rund drei Viertel der Heizungen mit fossilem Gas oder Öl betrieben. Ziel ist es, im Jahr 2045 klimaneutral zu sein. Dafür muss Deutschland unabhängig von fossilen Brennstoffen werden, insbesondere beim Heizen. Wer heute in eine neue Heizung investiert, sollte das nachhaltig tun. Denn diese neue Heizung wird in der Regel 20 bis 30 Jahre genutzt.

Selbstverständlich beraten wir sie auch persönlich über mögliche Förderungen, oder die Umsetzung der Förderrichtlinien und helfen Ihnen das passende Heizsystem für Ihre Bedürfnisse zu finden.

Cloud CO2 symbol on blue sky background. Planet pollution, smog concept. 3d illustration

Das Klimapaket

Das von der deutschen Regierung verabschiedete Klimapaket sieht vor, die vom Menschen verursachte globale Erwärmung auf deutlich unter 2 °C im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen und damit die CO2-Emissionen bis 2050 deutlich um 80/95 % zu senken. Deutschland hat sich außerdem das Zwischenziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 % zu reduzieren. Zu diesem Zweck hat die Regierung noch attraktivere Förderprogramme aufgelegt.

Innerhalb des Klimapakets nimmt der Bereich Wohngebäude einen wichtigen Platz ein. Denn der Wohngebäudesektor in der EU ist für gut 36% der Treibhausgase verantwortlich, wobei der überwiegende Teil während der Erzeugung von Raumwärme und bei der Warmwasserbereitung entsteht.

Was bedeutet das für Mieter und Hausbesitzer?

Die Bundesregierung hat einen einheitlichen Preis für den Ausstoß von CO2 beschlossen. Ab 2021 bis zum Jahr 2025 wird der Preis schrittweise auf bis zu 55€/tCO2 steigen. Bis 2025 ist eine Energiepreis-Steigerung von ca. 25 % realistisch. Öl ist davon stärker betroffen als Gas.

In erster Linie werden Heizsysteme auf der Basis erneuerbarer Energien stark gefördert.

Hausbesitzer profitieren von deutlich höheren Zuschüssen, wenn sie z.B. eine Pelletheizung oder Solarenergie nutzen wollen und insbesondere beim Einbau von Wärmepumpen. Darüber hinaus fördert das Klimapaket auch Heizungslösungen mit Gas-Brennwertkesseln in Verbindung mit Solarthermie. Außerdem werden nicht mehr nur feste Beträge gefördert, sondern ein Prozentsatz der Investitionskosten.

Beispiel Biomasseanlage

Die bereits bestehenden Förderungen für den Austausch von Bestandskessel von 35% bzw. der Austausch einer fossilen Heizanlage mit 45% der Investitionskosten wird weitergeführt und um einen Innovationsbonus von 5% für Holzheizungen mit weniger als 2,5 mg/Nm3 Staub erweitert.

System-Check

Unsere Empfehlung für das Klimapaket:
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